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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K., Inhaber Johann-Georg Loss, Kirchenstraße 4, 22964 Steinburg.

§ 1 Geltungsbereich
Für alle Kaufverträge, die mit uns zustande kommen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Verkaufsbedingungen von Bestellern gelten nur, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben. Sämtliche Angebote, Kontaktaufnahmen, Internetseite und onlineshop richten sich nur an gewerbliche Kunden.
Aufträge von Privatkunden/ Endverbrauchern lehnen wir ab und werden nicht beliefert.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen - Vertragsschluss
Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend und richten sich nur an Gewerbetreibende und Unternehmungen aller Art.
Damit Aufträge, Auftragsannahmen und Bestellungen rechtswirksam werden, bedürfen sie unserer schriftlichen Bestätigung.
Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist verbindlich.

Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechte Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.

Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware vorzunehmen. Bei Bestellung von geringeren, als in Katalogen oder Werbebroschüren angegebenen Mindestmengen, behalten wir uns die Erhebung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr, bzw. eines Mindermengenzuschlags vor. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.

§ 3 – Preise und Preisänderungen
1. Sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart, basieren die von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. angegebenen Preise auf der Lieferung ab Werk, ab Lager oder ab sonstigem Warenlager. Die Preise enthalten zudem keine Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern. 2. Sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form festgelegt, sind die vereinbarten Preise in Euro ausgewiesen.
3. Die von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. unterbreiteten Preisangebote sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung, um dem Auftraggeber eine Entscheidungshilfe hinsichtlich einer etwaigen Auftragsvergabe zu bieten.
4. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. ist berechtigt, jederzeit festzusetzen, dass bestimmte Artikel nur bei bestimmten Mindestabnahmemengen geliefert werden.
5. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. ist berechtigt, alle etwaigen Änderungen von Faktoren, die sich auf die Preise von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. auswirken, unter anderem Änderungen der Einkaufspreise, Wechselkursentwicklungen, etwaige Im- und Exportabgaben sowie andere Abgaben in Zusammenhang mit etwaigen Im- oder Exporten, Versicherungsprämien, Frachtkosten und sonstigen Abgaben oder Steuern an den Auftraggeber weiterzugeben. Nur im Falle, dass solche Änderungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Annahme des Auftrags durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. stattfinden und der Auftraggeber berechtigt ist, den betreffenden Auftrag bzw. Vertrag gemäß den Bestimmungen BGB zu widerrufen, ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag aufzuheben.
6. Der Auftraggeber hält Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. schadlos für alle Kosten und Schäden, die Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. etwaig entstehen, weil:
(a) die Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuernummer oder sonstige steuerrelevante Daten des Auftraggebers im betreffenden EU-Mitgliedstaat nicht korrekt registriert sind; und/oder weil
(b) der Auftraggeber falsche oder unzeitgemäße Daten an Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. und/oder die jeweils zuständigen Behörden im Bezirk des relevanten EU-Mitgliedstaates, in dem die Umsatzsteuer oder die vergleichbare Abgaben zu entrichten sind, übermittelt.

§ 4 – Lieferzeit
1. Die von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. angegebenen Lieferzeiten gelten nur zur Orientierung und sind niemals als letzter Liefertermin zu betrachten, es sei denn, dass diesbezüglich ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Daher ist bei Lieferungen, die erst nach der angegebenen Lieferzeit erfolgen, Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. schriftlich auf diesen Verzug hinzuweisen.
2. Der Auftraggeber sichert zu, seinerseits Sorge dafür zu tragen, dass die Erfüllung bestimmter, vereinbarter Bedingungen einschließlich (bestimmter) vereinbarter Liefer- und Annahmebedingungen nicht durch Behinderungen gefährdet oder gar verhindert wird.
3. Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist oder einer Nicht-Erfüllung anderer vereinbarter Bedingungen durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. entstehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Erhalt etwaiger anderer Ausgleichszahlungen. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag zu annullieren oder aufzuheben, es sei denn, dass die Lieferfrist derart weit überschritten wurde oder die betreffenden vereinbarten Bedingungen lange nach der vereinbarten Frist noch nicht erfüllt wurden, dass es für den Auftraggeber unzumutbar wäre, den Vertrag einzuhalten. Liegt ein solcher Fall vor, so ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag zu annullieren bzw. aufzuheben, aber nur dann, wenn er zuvor Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. per Einschreiben diesbezüglich in Verzug gesetzt hat und in dieser Inverzugsetzung eine neue, annehmbare Frist genannt hat, in der die Ware von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. geliefert werden kann oder die betreffenden, bisher nicht erfüllten Bedingungen erfüllt werden können. Der Vertrag kann jedoch nur soweit annulliert bzw. aufgehoben werden, soweit dies absolut notwendig ist.
4. Die Lieferzeit beginnt zum spätesten der nachstehend genannten Zeitpunkte:
(a) am Tag des Vertragsabschlusses
(b) am Tag des Erhalts der Dokumente, Daten, Genehmigungen, Freigaben u.ä., die Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zur Erfüllung des Vertrags bzw. zur Ausführung des Auftrags benötigt
(c) am Tag des Erhalts der Summe, die der Auftraggeber vertragsgemäß im Voraus an Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zu zahlen hat

§ 5 – Lieferung
1. Für die Auslegung der Lieferbedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen „Incoterms“ (internationale Handelsbedingungen) in der jeweils neuesten Fassung.
2. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. behält sich das Recht vor, bei der Lieferung die bestellte Liefermenge um bis zu maximal 10% über- oder unterschreiten und entsprechend in Rechnung stellen zu dürfen, wenn die Produkte speziell für den Auftraggeber hergestellt wurden oder wenn es sich um Produkte in einer speziellen Zusammensetzung handelt.
3. Teillieferungen seitens Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. sind nach genauer vorheriger Absprache zulässig, wobei dann jede einzelne Teillieferung gesondert zu bezahlen ist.
4. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. ab Warenlager, in das die Waren durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. geliefert werden, die sodann vom Auftraggeber angenommen werden, sobald sie an diesen ausgeliefert werden.
7. Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, trägt der Auftraggeber die Kosten und Risiken des Transports, auch wenn das Transportunternehmen ausdrücklich festgelegt hat, dass alle Transportdokumente den Hinweis enthalten müssen, dass der Absender der Ware (ab Werk) die Kosten und Risiken jeglicher durch den Transport verursachter Schäden zu übernehmen hat.
8. Präsentiert Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. dem Auftraggeber ein Modell, ein Muster oder eine Probe und/oder stellt Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. dem Auftraggeber diese(s) zur Verfügung, so dient dies ausschließlich zu Demonstrationszwecken: die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von denen des Modells, des Musters oder der Probe abweichen. Entsprechend gelten die in Artikel 3 festgelegten Bestimmungen.
9. Sollte der Auftraggeber die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab- bzw. annehmen und hierfür keine rechtlich einwandfreien Gründe haben, so ist er in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung notwendig wäre. In diesem Falle ist Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. berechtigt, die betreffenden Produkte zu lagern und/oder an Dritte zu verkaufen, wobei der Auftraggeber die hiermit verbundenen Kosten und Risiken, auch das Risiko etwaiger Qualitätseinbußen, trägt. Der Auftraggeber ist in diesem Falle jedoch noch stets zur Zahlung des fälligen Bezugspreises zuzüglich der Zinskosten und der Inkassogebühren als Ersatzleistung verpflichtet. Wenn möglich, wird der aus diesem Verkauf an Dritte erzielte Nettoerlös gegengerechnet bzw. vom zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.
10. Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager im Erdgeschoss nur eines Lagerortes oder einer Versandstelle, d.h. ab dem Lagerort bzw. ab der Versandstelle von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K., von dem/der aus oder über den/die im Auftrag von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. die Lieferung erfolgt. Die Lieferung von Produkten gilt als erfolgt:
- wenn die Produkte durch einen Spediteur bzw. professionellen Frachtführer versandt wurden;
- durch Übergabe der Produkte an einen Spediteur bzw. professionellen Frachtführer;
- wenn die Produkte vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag abgeholt wurden oder werden;
- durch Erhalt der Produkte;
- wenn die Produkte durch Transportmittel von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. verschickt werden;
- durch Lieferung an eine vom Auftraggeber genannte Lieferadresse.

§ 6 – Lieferung bedruckter Produkte
1. Wird Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. damit beauftragt, Produkte zu liefern, die speziell für den Auftraggeber hergestellt oder zusammengestellt wurden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Abbildungen, Modelle oder Vorlagen guter Qualität zu liefern.
2. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. ist verpflichtet, dem Auftraggeber vorher zwecks Zustimmung einen Korrekturabzug zu schicken. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. verpflichtet sich, fünf Wochen nach Erhalt des Auftrags und nach Erhalt der Materialien, die reproduziert werden sollen, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug vorzulegen, die als vom Auftraggeber akzeptiert gilt, wenn spätestens fünf Werktage nach der Vorlage des Korrekturabzuges keine schriftliche Reaktion seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
3. Alle Kosten für die Herstellung des Druckwerks bzw. alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im vereinbarten Preis enthalten, es sei denn, dass diesbezüglich ausdrücklich anderweitige bzw. gegenteilige Vereinbarungen getroffen worden sind.

§ 7 – Höhere Gewalt
1. Ist eine Lieferung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise unmöglich, so ist Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. berechtigt, die Lieferung auszusetzen bzw. aufzuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, sofern der Auftrag noch nicht ausgeführt bzw. der Vertrag noch nicht erfüllt wurde und die Zahlung der bereits erfolgten Teillieferung(en) zu verlangen, ohne dass Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wäre.
2. Die Parteien informieren einander so schnell wie möglich, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist oder wenn die Möglichkeit bzw. ein Risiko hierzu besteht.
3. Dauert das Ereignis höherer Gewalt mindestens drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu annullieren.

§ 8 – Mängelrügen und Reklamationen
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Wir liefern die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität. Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt. Insbesondere bei in Handarbeit gefertigter Produktion kann es zu Abweichungen vom Muster und innerhalb der produzierten Ware kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Produkte zurückzuschicken, ohne dass Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zuvor seine Zustimmung hierfür gegeben hat. Die Kosten für den Rückversand der Waren trägt der Auftraggeber, wobei er zudem auch die mit dem Verbleib der Güter verbundenen Risiken trägt. Die Rücksendung von Waren beinhaltet niemals die Anerkennung oder Übernahme einer Haftung.
5. Liegen Defekte oder Mängel an den Produkten einer bestimmten Charge vor, die Teil einer aus mehreren Posten bestehenden Lieferung sind, so ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, den gesamten Vertrag zu annullieren, wenn es ihm nicht zugemutet werden kann, den übrigen Teil des Vertrags einzuhalten.

§ 9 – Garantie
1. Liefert Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. Produkte an den Auftraggeber, die Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. seinerseits von seinen Zulieferern bezogen hat, so ist Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zu keiner Zeit verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber eine Garantie zu gewähren oder Haftung zu übernehmen, die über den Garantie- bzw. Haftungsumfang hinausgeht, den der betreffende Zulieferer gegenüber Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. gewährleistet.
2. Der Auftraggeber trägt vollumfänglich die Risiken für die Produkte, an denen durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. Reparaturen durchgeführt werden müssen, es sei denn, dass diese Reparaturarbeiten infolge eines durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zu verantwortenden Mangels oder Defekts am betreffenden Produkt notwendig geworden sind und es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, die betreffenden Produkte im Hinblick auf die vorgenannten Risiken zu versichern.

§ 10 – Eigentumsvorbehalt
1.Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller bis auf Widerruf auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 – Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
2. Unberechtigter Skontoabzug seitens des Kunden wird von uns nicht akzeptiert und zurückgefordert.
3. Versäumt es der Auftraggeber, die fälligen Beträge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu bezahlen, so ist er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. bedarf und ist Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. berechtigt – ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung – dem Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der offenen Rechnung(en) Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich eines Zinsaufschlags von 2% in Rechnung zu stellen.
4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so werden unverzüglich alle bis dahin noch ausstehenden Forderungen von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K.an den Auftraggeber fällig.

§ 12 – Geistiges Eigentum
1. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. erklärt, dass, soweit ihm bekannt, durch seine Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. kann jedoch den Auftraggeber nicht schadlos halten bezüglich möglicher Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter.
2. Im Falle, dass Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. Produkte herstellt oder herstellen lässt aufgrund eines entsprechenden Auftrags des Auftraggebers, und die Herstellung auf einem Entwurf basiert, der nicht von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. stammt, so hält der Auftraggeber Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. schadlos bezüglich jeglicher Verletzungen etwaiger geistigen Eigentumsrechte Dritter, die der Herstellung und Verwendung der Produkte zugrundeliegen.
3. Die Urheberrechte in Bezug auf Skizzen, Zeichnungen, Lithos, Druckstöcke, Fotos, Modelle u. dgl., die von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. entwickelt und/oder ggf. angemeldet wurden, bleiben jederzeit Eigentum von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K., selbst dann, wenn der Auftraggeber diesbezüglich einen Auftrag erteilt und seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt hat.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu keiner Zeit die geistigen Eigentumsrechte von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. oder von dessen Zulieferern zu verletzen.

§ 13 –Korrekturabzüge und Andruckmuster
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Bitte von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. die erhaltenen Korrekturabzüge und Andruckmuster sorgfältig im Hinblick auf Fehler oder Mängel zu überprüfen und diese nötigenfalls so schnell wie möglich korrigiert und genehmigt zurückzuschicken.
2. Die Genehmigung des Andruckmusters durch den Auftraggeber kommt einer Anerkennung der Tatsache gleich, dass Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. die Arbeiten, die dem Andruckmuster vorangehen, fristgerecht und korrekt ausgeführt hat.
3. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. haftet nicht für etwaige Defekte, Mängel oder Unzulänglichkeiten, die vom Auftraggeber nicht in den von ihm genehmigten und/oder korrigierten Korrekturmuster bemerkt wurden
4. Jedes Andruckmuster, das auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers produziert wurde, wird gesondert, unabhängig vom vereinbarten Preis, in Rechnung gestellt, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kosten zur Fertigung im Preis enthalten sind.

§ 14 – Rückgabe gemieteter oder geliehener Güter
1. Im Falle, dass Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. im Zuge der Erfüllung des Vertrags gegen Zahlung oder anderweitig Güter an den Auftraggeber vermietet und/oder verliehen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Güter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende, gleich aus welchem Grunde die Beendung auch erfolgt ist, im Originalzustand, mangelfrei und vollständig an Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. zurückzuschicken. Der vorgenannte Rückgabezeitpunkt gilt als spätester Rückgabetermin. "
2. Sollte der Auftraggeber, aus welchem Grunde auch immer, dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. berechtigt, den Schaden und die hierdurch verursachten Kosten, einschließlich der Kosten für einen Austausch sowie die entgangenen Mieteinnahmen vom Auftraggeber zurückzufordern, ungeachtet der sonstigen Rechte und Ansprüche.

Artikel 17 – Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. rechtzeitig alle Daten zur Verfügung, die für die Ausführung der Arbeiten durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. notwendig sind und garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit derselben.
2. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, etwaig auf den Produkten befindliche Markenzeichen und/oder andere Kennzeichnungen oder Merkmale ganz oder teilweise zu entfernen oder unsichtbar zu machen

§ 15 - Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung uns zu Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an die von uns zur Abwicklung eingeschalteten Vertragspartner weiterzugeben.

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in angemessener, sorgfältiger und vertraulicher Weise unter Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit betroffenen Personen bzw. die Bearbeitung berechtigter Anfragen dieser Personen im Sinne der DSGVO.
2. Des Weiteren werden personenbezogene Daten nur in einer Weise be- bzw. verarbeitet, die mit den Zielen und Zwecken, die der Erlangung dieser Daten zugrunde liegen, vereinbar ist. Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert oder bearbeitet werden.
3. Es werden geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung, Verlust oder jegliche Form der rechtswidrigen Verarbeitung geschützt werden, wobei der jeweilige Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden.
4. Sofern zutreffend, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. unverzüglich einem Vertrag zuzustimmen, der von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. gemäß Artikel 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgesetzt wird, dies, sofern nicht bereits ein diesbezüglicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, der als ein Vertrag im Sinne dieser Bestimmung gelten kann.
5. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. setzt den Auftraggeber so bald wie möglich, in jedem Falle aber ohne unzumutbare Verzögerung, über eine Verletzung des Schutzes persönlicher Daten in Kenntnis, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, die im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages vom Auftraggeber erhalten wurden oder sofern es sich um Daten des Auftraggebers handelt, die von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. be- bzw. verarbeitet werden und/oder sofern es sich um Daten handelt, die sich auf Personen beziehen, die ebenfalls von diesem Vertrag betroffen sind.

§ 16 – Haftung
1. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. oder seitens leitender Mitarbeiter von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. vorliegt, haftet Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. nicht für etwaige Kosten, Schäden oder Zinsen, die infolge von Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit seitens der vorgenannten Personen oder seitens anderer Beauftragter von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. oder durch mit der Erfüllung des Vertrags durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. beauftragte Personen, aufgetreten sind.
2. Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. weist jegliche Haftung für entgangene Gewinne oder für indirekte Schäden ausdrücklich zurück.
3. Die Haftung durch Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. gegenüber dem Auftraggeber, aus welchem Grunde auch immer, ist je Ereignis (wobei eine zusammenhängende Folge von Ereignissen als ein einziges Ereignis zu betrachten ist) beschränkt auf den jeweiligen Gesamtvertragswert (ohne MwSt.). Kann kein Gesamtvertragswert angegeben werden, so beschränkt sich die Haftung von Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. auf die Summe, die Kessler + Loss, Christoph Kessler e.K. in dieser Angelegenheit im Rahmen der Betriebshaftpflicht von seiner Versicherungsgesellschaft erhält.

§ 10 Gerichtsstand & Erfüllungsort
Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

Stand: 1. Juni 2018

Kessler+Loss, Christoph Kessler e.K.
Inhaber Johann-Georg Loss
Kirchenstraße 4
22964 Steinburg
 


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